Projekt: "Duale Systeme"
Mengenstromnachweis für Duale Systeme nach §3 (16) VerpackG
Aufgabenstellung :
Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, sind gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet, die kostenlose Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen sicherzustellen. In der VerpackG sind Verwertungsquoten festgeschrieben, die erfüllt werden müssen.
Zur Erfüllung dieser Anforderungen beteiligen sich die verpflichteten Unternehmen zumeist an Dualen Systemen nach §3 (16) VerpackG, die die bundesweite Erfassung und Verwertung der Verkaufsverpackungen organisieren. Die Dualen Systeme sind verpflichtet, einen Mengenstromnachweis über die erfassten und verwerteten Verkaufsverpackungen, zu führen und einmal pro Jahr testieren zu lassen.
Leistungen :
Auftraggeber :
BellandVision GmbH
Aufgabenstellung :
Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, sind gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet, die kostenlose Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen sicherzustellen. In der VerpackG sind Verwertungsquoten festgeschrieben, die erfüllt werden müssen.
Zur Erfüllung dieser Anforderungen beteiligen sich die verpflichteten Unternehmen zumeist an Dualen Systemen nach §3 (16) VerpackG, die die bundesweite Erfassung und Verwertung der Verkaufsverpackungen organisieren. Die Dualen Systeme sind verpflichtet, einen Mengenstromnachweis über die erfassten und verwerteten Verkaufsverpackungen, zu führen und einmal pro Jahr testieren zu lassen.
Leistungen :
- Überprüfung der in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen; Mitwirkung bei der Clearingstellenmeldung
- Überprüfung der erfassten und verwerteten Verpackungsmengen
- Laufende Überprüfung der Entsorgungspartner (Entsorger, Sortieranlagen, Verwerter) vor Ort
- Prüfung der Erfüllung der Verwertungsquoten gemäß VerpackG
- Bestätigung des Mengenstromnachweises
Auftraggeber :
BellandVision GmbH