Rücknahme von Verkaufsverpackungen an Anfallstellen der Branche Gaststätten und Großküchen
Auftraggeber
Diverse Branchenlösungen
Netto-Bausumme
-

Leistungen
- Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen nach §8 für die Einrichtung von Branchenlösungen
- Überprüfung der in Verkehr gebrachten, erfassten und verwerteten Verkaufsverpackungsmengen
- Laufende Überprüfung der Entsorgungspartner vor Ort
- Prüfung der Erfüllung der Verwertungsquoten gemäß VerpackG
- Bestätigung des Mengenstromnachweises
Aufgabenstellung
- Alternativ zur Beteiligung an Dualen Systemen können Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen auch an Branchenlösungen mitwirken. Voraussetzung hierfür ist, dass die in Verkehr gebrachten Artikel bei gewerblichen Endverbrauchern nach §3 (11) VerpackG anfallen und deren Abfallerfassung in haushaltsüblicher Größenordnung erfolgt.
- Auch für Branchenlösungen müssen Mengenstromnachweise über die erfassten und verwerteten Verkaufsverpackungen geführt werden. Die Einhaltung der Verwertungsquoten des Anhangs I VerpackG und der Erfüllung der Anforderungen an Branchenlösungen sind durch registrierte Sachverständige für die Verpackungsentsorgung nach §3 (15) VerpackG zu bestätigen.
Ansprechpartner/-innen

Dr. Philipp Beck
Dipl.-Chemiker
Arbeitsgebiet:
Genehmigungsverfahren, Projektmanagement, Sachverständigentätigkeit in den Bereichen Abfall und Umwelt, Unternehmensberatung
Spezialisierung:
Unternehmensberatung in den Rechtsgebieten
- Anlagensicherheit (Genehmigungsverfahren nach BetrSichV und Prüfungen zum Explosionsschutz nach BetrSichV)
- Chemikalienrecht (Chemikalienverbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung, REACH, CLP/GHS)
- Immissionsschutz (Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- VerpackG: Bescheinigung von Mengenstromnachweisen für Duale System und Branchenlösungen, Durchführung von Sortieranalysen, Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen
- EfbV: Zertifizierung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen
- AltfahrzeugV: Zertifizierung von Altfahrzeug-Demontagebetrieben
- ElektroG: Zertifizierungen von Erstbehandlungsanlagen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Testierungen von Mitteilungen sammelnder bzw. zurücknehmender Akteure nach dem ElektroG (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber und entsorgungspflichtige Besitzer)
Besondere Qualifikationen:
- seit 2002 Sachkundiger nach ChemVerbotsV
- seit 2009 Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz nach BetrSichV
- seit 2011 Sachverständiger gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- seit 2011 Sachverständiger (IHK) für Verpackungs- und Batterieentsorgung
- seit 2011 Sachverständiger (IHK) für Altauto-Verwertung
- seit 2017 Sachverständiger (IHK) für Elektrogeräteentsorgung
- seit 2017 Sachverständiger (IHK) nach Gewerbeabfallverordnung