Rücknahme von Verkaufsverpackungen
Auftraggeber
BellandVision GmbH
Netto-Bausumme
-

Leistungen
- Überprüfung der in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen; Mitwirkung bei der Clearingstellenmeldung
- Überprüfung der erfassten und verwerteten Verpackungsmengen
- Laufende Überprüfung der Entsorgungspartner (Entsorger, Sortieranlagen, Verwerter) vor Ort
- Prüfung der Erfüllung der Verwertungsquoten gemäß VerpackG
- Bestätigung des Mengenstromnachweises
Aufgabenstellung
- Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, sind gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet, die kostenlose Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen sicherzustellen. In der VerpackG sind Verwertungsquoten festgeschrieben, die erfüllt werden müssen.
- Zur Erfüllung dieser Anforderungen beteiligen sich die verpflichteten Unternehmen zumeist an Dualen Systemen nach §3 (16) VerpackG, die die bundesweite Erfassung und Verwertung der Verkaufsverpackungen organisieren. Die Dualen Systeme sind verpflichtet, einen Mengenstromnachweis über die erfassten und verwerteten Verkaufsverpackungen, zu führen und einmal pro Jahr testieren zu lassen.
Ansprechpartner/-innen

Dr. Philipp Beck
Dipl.-Chemiker
Arbeitsgebiet:
Genehmigungsverfahren, Projektmanagement, Sachverständigentätigkeit in den Bereichen Abfall und Umwelt, Unternehmensberatung
Spezialisierung:
Unternehmensberatung in den Rechtsgebieten
- Anlagensicherheit (Genehmigungsverfahren nach BetrSichV und Prüfungen zum Explosionsschutz nach BetrSichV)
- Chemikalienrecht (Chemikalienverbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung, REACH, CLP/GHS)
- Immissionsschutz (Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- VerpackG: Bescheinigung von Mengenstromnachweisen für Duale System und Branchenlösungen, Durchführung von Sortieranalysen, Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen
- EfbV: Zertifizierung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen
- AltfahrzeugV: Zertifizierung von Altfahrzeug-Demontagebetrieben
- ElektroG: Zertifizierungen von Erstbehandlungsanlagen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Testierungen von Mitteilungen sammelnder bzw. zurücknehmender Akteure nach dem ElektroG (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber und entsorgungspflichtige Besitzer)
Besondere Qualifikationen:
- seit 2002 Sachkundiger nach ChemVerbotsV
- seit 2009 Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz nach BetrSichV
- seit 2011 Sachverständiger gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- seit 2011 Sachverständiger (IHK) für Verpackungs- und Batterieentsorgung
- seit 2011 Sachverständiger (IHK) für Altauto-Verwertung
- seit 2017 Sachverständiger (IHK) für Elektrogeräteentsorgung
- seit 2017 Sachverständiger (IHK) nach Gewerbeabfallverordnung