Sachverständigenwesen

Qualifikationen und Zulassungen

  • Registrierte Sachverständige für die Verpackungsentsorgung nach §3 (15) VerpackG (IHK)
  • Sachverständige für Elektrogeräteentsorgung (IHK)
  • Technische Überwachungsorganisation nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (BayLfU)
  • Sachverständige für Altauto-Verwertung (IHK, IfS)
  • Sachverständige nach § 18 BBodSchG
  • Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG

Registrierte Sachverständige für die Verpackungsentsorgung

Das Verpackungsgesetz verpflichtet Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen i.S.d. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Zur Erfüllung dieser Anforderungen können sich verpflichtete Unternehmen an einem der mittlerweile 9 Dualen Systemen beteiligen, die die bundesweite Erfassung und Verwertung der Verkaufsverpackungen organisieren. Sie können aber auch an Branchenlösungen mitwirken, sofern die in Verkehr gebrachten Artikel z. B. bei gewerblichen Endverbrauchern anfallen, deren Abfallerfassung in haushaltsüblicher Größenordnung erfolgt.

Registrierte Sachverständige für die Verpackungsentsorgung nach §3 (15) VerpackG wachen unabhängig und neutral darüber, dass alle Marktteilnehmer „die Spielregeln einhalten“ und die Vorgaben des Verpackungsgesetzes beachten. Sie ergänzen und entlasten damit die staatliche Überwachung durch die Behörden.

Beispielprojekte für Verpackungsentsorgung

Projekt: Duale Systeme

Mengenstromnachweis für Duale Systeme nach §3 (16) VerpackG

Projekt: Branche

Mengenstromnachweis für Branchenlösungen nach §8 VerpackG

Projekt: Vollständigkeitserklärungen

Vollständigkeitserklärung nach §11 VerpackG

Projekt: Sortieranalysen

Durchführung von Sortieranalysen

Ansprechpartner/-innen

Dr. Philipp Beck
Dipl.-Chemiker
Arbeitsgebiet:

Genehmigungsverfahren, Projektmanagement, Sachverständigentätigkeit in den Bereichen Abfall und Umwelt, Unternehmensberatung

Spezialisierung:

Unternehmensberatung in den Rechtsgebieten

  • Anlagensicherheit (Genehmigungsverfahren nach BetrSichV und Prüfungen zum Explosionsschutz nach BetrSichV)
  • Chemikalienrecht (Chemikalienverbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung, REACH, CLP/GHS)
  • Immissionsschutz (Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG)

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

  • VerpackG: Bescheinigung von Mengenstromnachweisen für Duale System und Branchenlösungen, Durchführung von Sortieranalysen, Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen
  • EfbV: Zertifizierung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen
  • AltfahrzeugV: Zertifizierung von Altfahrzeug-Demontagebetrieben
  • ElektroG: Zertifizierungen von Erstbehandlungsanlagen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Testierungen von Mitteilungen sammelnder bzw. zurücknehmender Akteure nach dem ElektroG (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber und entsorgungspflichtige Besitzer)
Besondere Qualifikationen:
  • seit 2002 Sachkundiger nach ChemVerbotsV
  • seit 2009 Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz nach BetrSichV
  • seit 2011 Sachverständiger gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung
  • seit 2011 Sachverständiger (IHK) für Verpackungs- und Batterieentsorgung
  • seit 2011 Sachverständiger (IHK) für Altauto-Verwertung
  • seit 2017 Sachverständiger (IHK) für Elektrogeräteentsorgung
  • seit 2017 Sachverständiger (IHK) nach Gewerbeabfallverordnung

Sachverständige für Elektrogeräteentsorgung

Das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, sich bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear) registrieren zu lassen. Ohne Registrierung darf ein betroffener Hersteller keine Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen. Mit der Registrierung wird sichergestellt, dass die Hersteller ihrer Produktverantwortung für ihre Geräte, insbesondere auch der Verpflichtung zur Verwertung und Entsorgung nach dem ElektroG nachkommen.

Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten werden in den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bereitgestellten Behältnissen gesammelt. Hersteller sind verpflichtet gesammelte und bereitgestellte Altgeräte unverzüglich abzuholen, wenn die stiftung ear dies anordnet.

Betreiber von Erstbehandlungsanlagen müssen sich jährlich von einem/r Sachverständigen zertifizieren lassen. Der/Die Sachverständige überprüft, ob die Anlage technisch geeignet ist und alle Nachweise vorliegen, die zur Berechnung der Verwertungsquoten erforderlich sind.

Beispielprojekte für Elektrogeräteentsorgung

Projekt: Frimberger

Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln von Abfällen und Altfahrzeugen
Erstbehandlung nach §2 ElektroG von Haushaltsgroßgeräten, Gerätekategorie 1

Ansprechpartner/-innen

Dr. Philipp Beck
Dipl.-Chemiker
Arbeitsgebiet:

Genehmigungsverfahren, Projektmanagement, Sachverständigentätigkeit in den Bereichen Abfall und Umwelt, Unternehmensberatung

Spezialisierung:

Unternehmensberatung in den Rechtsgebieten

  • Anlagensicherheit (Genehmigungsverfahren nach BetrSichV und Prüfungen zum Explosionsschutz nach BetrSichV)
  • Chemikalienrecht (Chemikalienverbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung, REACH, CLP/GHS)
  • Immissionsschutz (Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG)

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

  • VerpackG: Bescheinigung von Mengenstromnachweisen für Duale System und Branchenlösungen, Durchführung von Sortieranalysen, Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen
  • EfbV: Zertifizierung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen
  • AltfahrzeugV: Zertifizierung von Altfahrzeug-Demontagebetrieben
  • ElektroG: Zertifizierungen von Erstbehandlungsanlagen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Testierungen von Mitteilungen sammelnder bzw. zurücknehmender Akteure nach dem ElektroG (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber und entsorgungspflichtige Besitzer)
Besondere Qualifikationen:
  • seit 2002 Sachkundiger nach ChemVerbotsV
  • seit 2009 Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz nach BetrSichV
  • seit 2011 Sachverständiger gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung
  • seit 2011 Sachverständiger (IHK) für Verpackungs- und Batterieentsorgung
  • seit 2011 Sachverständiger (IHK) für Altauto-Verwertung
  • seit 2017 Sachverständiger (IHK) für Elektrogeräteentsorgung
  • seit 2017 Sachverständiger (IHK) nach Gewerbeabfallverordnung

Technische Überwachungsorganisation nach Entsorgungsfachbetriebe- verordnung

Nur besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetrieb im Sinne der EfbV werden. Entsorgungsfachbetrieb kann ein Betrieb werden, der folgende Anforderungen erfüllt:
  • Der Betrieb muss Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen bzw. handeln und vermitteln.
  • Diese Tätigkeiten müssen selbständig auf Grund der organisatorischen, personellen und technischen Ausstattung wahrgenommen werden können.
  • Die Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit sowie an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen müssen erfüllt werden.
  • Der Betrieb muss alle öffentlich – rechtlichen Anforderungen einhalten.
Die Verwendung der Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" ist unzulässig, wenn der Betrieb nicht das erforderliche Zertifikat einer technischen Überwachungsorganisation besitzt. Für Entsorgungsbetriebe ist das Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikat heute unverzichtbar. mplan eG ist eine vom Bayerischen LfU zugelassene Überwachungsorganisation.

Beispielprojekte für die technische Überwachungsorganisation

Projekt: EfB Frimberger GmbH

Entsorgungsfachbetrieb für das Handeln, Vermittlung, Lagern und Behandeln von Abfällen.

Ansprechpartner/-innen

Daniel Frentzen
M.Sc. Umwelt- und Ressourcenmanagement
Arbeitsgebiet:

Prüf- und Überwachungstätigkeiten in den Bereichen Abfall und Umwelt, Gefahrgutbeförderung, Energiemanagement und Treibhausgas-Emissionshandel

Spezialisierung:

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

  • AltfahrzeugV: Zertifizierung von Altfahrzeug-Demontagebetrieben
  • VerpackG: Bescheinigung von Mengenstromnachweisen für Duale System und Branchenlösungen, Durchführung von Sortieranalysen, Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen

Zertifizierungen / „Third Party“ Audits

  • Verifizierung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen nach TEHG / Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
  • Auditierung von Energiemanagementsystemen und alternativen Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Zertifizierung und Überwachung von Entsorgungsanlagen nach EfbV
Besondere Qualifikationen:
  • seit 2011 Gefahrgutbeauftragter (IHK)
  • seit 2012 Energiemanagement- Auditor verschiedener Zertifizierungsstellen
  • seit 2013 Sachverständiger Entsorgungsfachbetriebe- Verordnung (BayLfU)
  • seit 2014 Auditor im Bereich EU-Emissionshandel (verico SCE)
  • seit 2014 Sachverständiger (IHK) für Altauto-Verwertung
  • seit 2016 Sachverständiger (IHK) für Verpackungs- und Batterieentsorgung
  • seit 2017 Sachverständiger (IHK) nach Gewerbeabfallverordnung

Sachverständige für Altauto-Verwertung

Zur Vermeidung von Umweltbelastungen definiert die Altauto-Verordnung eine Vielzahl von Anforderungen an Altauto-Verwertungsbetriebe.

Diese betreffen im Wesentlichen die Betriebsorganisation, die Platzausrüstung und die technische Ausstattung der Verwertungsbetriebe. Die Erfüllung der Anforderungen wird durch unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüft und bescheinigt.

Vorwiegend wird die Umweltbelastung folgender Betriebsstoffe geprüft :

  • Treibstoffe (Benzin, Diesel)
  • Altöle (Motor, Getriebe, Hydraulik etc.)
  • Bremsflüssigkeiten
  • Kühlerflüssigkeiten
  • Scheibenwaschflüssigkeiten
  • Kältemittel

Ansprechpartner/-innen

Daniel Frentzen
M.Sc. Umwelt- und Ressourcenmanagement
Arbeitsgebiet:

Prüf- und Überwachungstätigkeiten in den Bereichen Abfall und Umwelt, Gefahrgutbeförderung, Energiemanagement und Treibhausgas-Emissionshandel

Spezialisierung:

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

  • AltfahrzeugV: Zertifizierung von Altfahrzeug-Demontagebetrieben
  • VerpackG: Bescheinigung von Mengenstromnachweisen für Duale System und Branchenlösungen, Durchführung von Sortieranalysen, Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen

Zertifizierungen / „Third Party“ Audits

  • Verifizierung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen nach TEHG / Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
  • Auditierung von Energiemanagementsystemen und alternativen Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Zertifizierung und Überwachung von Entsorgungsanlagen nach EfbV
Besondere Qualifikationen:
  • seit 2011 Gefahrgutbeauftragter (IHK)
  • seit 2012 Energiemanagement- Auditor verschiedener Zertifizierungsstellen
  • seit 2013 Sachverständiger Entsorgungsfachbetriebe- Verordnung (BayLfU)
  • seit 2014 Auditor im Bereich EU-Emissionshandel (verico SCE)
  • seit 2014 Sachverständiger (IHK) für Altauto-Verwertung
  • seit 2016 Sachverständiger (IHK) für Verpackungs- und Batterieentsorgung
  • seit 2017 Sachverständiger (IHK) nach Gewerbeabfallverordnung

Zulassung als Untersuchungsstelle gemäß § 18 BBodSchG

Die Zulassung von Untersuchungsstellen wird in Bayern durch die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten) geregelt.

Zur Zulassung sind die erforderliche gerätetechnische Ausrüstung für die entsprechenden Untersuchungsbereiche sowie ein Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen.

Die mplan eG ist als Untersuchungsstelle für folgende Untersuchungsbereiche zugelassen (Nr. AQS B1/017/03):

  • Probenahme Feststoffe (Untersuchungsbereiche 1a, 2a, 3a)
  • Probenahme und Vor-Ort-Analytik Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser (Untersuchungsbereich 4a)
  • Probenahme und Vor-Ort-Analytik Bodenluft und Deponiegas (Untersuchungsbereich 5a)

Ansprechpartner/-innen

Friedrich Urban
Dipl.-Forstwirt
Arbeitsgebiet:

Abfallwirtschaft, Altlastenerkundung; Umweltmanagementsysteme, Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, Landschaftspflegerische Begleitplanung

Spezialisierung:

Schadstofftechnische Betreuung von Baumaßnahmen

Besondere Qualifikationen:
  • seit 1989 Forstsachverständiger
  • seit 1996 Umweltbetriebsprüfer (TÜV)
  • seit 1997 Umwelt-Auditor (TÜV)
  • seit 2001 Sachverständiger TÜO nach EfbV
  • seit 2003 Sachverständiger nach § 18 BBodSchG (SG3, Wirkungspfad Boden - Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien)
  • seit 2005 Sachkunde gem. BGR 128, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten der Gebäudesanierung

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